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Anklageerhebung gegen vier „Agents“ aus der Cybertrading-Industrie

Presseerklärung vom 27.11.2024


Die Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime) der Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen vier aus Deutschland stammende männliche Personen im Alter zwischen 26 und 34 Jahren Anklage vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs erhoben.


Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Juli 2021 und September 2022 in der internationalen Cybertrading-Industrie tätig gewesen zu sein und dabei als sog. „Agents“ systematisch zahlreiche Betrugsstraftaten zum Nachteil von Anlegern in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden begangen zu haben. Sie stehen im Verdacht, gemeinsam mit weiteren gesondert verfolgten Beschuldigten über die Plattform Daxiron interessierten Investoren Kapitalanlagemöglichkeiten angeboten und diese dabei bewusst getäuscht zu haben, indem sie vorgaben, die eingezahlten Beträge gewinnbringend anzulegen und inklusive Gewinne zurückzuzahlen. Zudem wird dem 34-jährige Angeschuldigte zur Last gelegt, auch über die Plattform GreenlinePro nach dem gleichen Schema Investoren getäuscht und geschädigt zu haben.

Die Angeschuldigten sollen aus Zypern heraus gehandelt haben, wo durch die gesondert verfolgten Manager eigens für die Begehung von Anlagebetrugstaten Callcenter mit einer Vielzahl von Mitarbeitern eingerichtet worden seien.

Europaweit wurde über die Plattform Daxiron ein Schaden von über 3,4 Millionen Euro bei mehr als 1.200 Geschädigten verursacht, wobei den Angeschuldigten laut Anklageschrift ein Schadensbetrag in Höhe von 1.409.644 Euro, davon 1.067.956 Euro allein dem 34-jährigen Angeschuldigten, zugerechnet werden kann. Über die Plattform GreenlinePro wurde europaweit ein Schaden von über 2,3 Millionen Euro bei mindestens 1072 Geschädigten verursacht, wobei dem 34-jährigen Angeschuldigten laut Anklageschrift ein Schaden in Höhe von 395.343 Euro zuzurechnen ist.

Die Anklageschrift ist das Ergebnis internationaler Ermittlungen, in deren Verlauf zahlreiche strafprozessuale Maßnahmen im In- und Ausland, darunter Haftbefehle, umgesetzt wurden (s. hierzu bereits die Pressemitteilungen vom 04.01.2024). Der 34-jährige Angeschuldigte, der in Montenegro festgenommen wurde, befindet sich wegen bestehender Fluchtgefahr weiterhin in Untersuchungshaft.

Für den gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.11.2024

Ansprechpartner/in:
Erster Staatsanwalt Dr.Mohamed Bou Sleiman

Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen

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