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Organisation und Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ist örtlich zuständig für Verfahren aus dem Landgerichtsbezirk Göttingen, der die Amtsgerichte in

  • Duderstadt,
  • Einbeck,
  • Göttingen,
  • Hann. Münden,
  • Herzberg am Harz,
  • Northeim und
  • Osterode am Harz

umfasst.

Leiter der Staatsanwaltschaft Göttingen ist der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Stefan Studenroth.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen gliedert sich in 8 Abteilungen, die jeweils von einer Oberstaatsanwältin oder einem Oberstaatsanwalt geführt werden. Deren ständige Vertretung erfolgt durch eine Erste Staatsanwältin oder einen Ersten Staatsanwalt. Zusammen mit den Staatsanwältinnen/Staatsanwälten und den Ober-/Amtsanwältinnen oder Ober-/Amtsanwälten bearbeiten sie Strafsachen in sogenannten Dezernaten.

Diese sind unterteilt in

  • Allgemeine Jugend- und Erwachsenenstrafsachen (z.B. Körperverletzung, Betrug, Diebstahl) und
  • Spezielle Deliktsbereiche (z.B. Strafverfahren der Betäubungsmittelkriminalität, Wirtschaftsstrafsachen oder Organisierte Kriminalität).

Für Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, also Täter, die zur Zeit der Tat mindestens 14, aber noch nicht 21 Jahre alt waren, sind Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte zuständig.

Bei den Straftaten von Erwachsenen wird unterschieden:

Die Amtsanwälte bearbeiten die meisten Fälle der Klein- und Massenkriminalität, insbesondere die meisten Verkehrsdelikte, die Privatklagedelikte, wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung, außerdem gefährliche Körperverletzungen sowie Diebstahl, Unterschlagung und Betrug, soweit der Schaden 1.000 € nicht übersteigt.

Die Staatsanwälte bearbeiten die verbleibenden schwerwiegenderen Delikte einschließlich der Kapitaldelikte, wie Brandstiftung, Totschlag und Mord.

Neben dieser originären lokalen Zuständigkeit unterhält die Staatsanwaltschaft Göttingen überregional tätige Schwerpunktabteilungen und Zentralstellen, nämlich für

Unterstützt werden die Dezernentinnen und Dezernenten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten, die unter anderem Verfügungen umsetzen, die Akten verwalten und Fristen überwachen.

Ist ein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, beginnt die Strafvollstreckung. Auch diese Aufgabe obliegt der Staatsanwaltschaft. Sie wird von den Rechtpflegerinnen und Rechtpflegern wahrgenommen.

Die Verwaltung der Staatsanwaltschaft selbst obliegt einer Verwaltungsabteilung unter der Leitung der Geschäftsleiterin und ihrer Stellvertreterin.

Vervollständigt wird das Team der Staatsanwaltschaft von den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern, die im laufenden Geschäftsbetrieb für Sicherheit und Ordnung sorgen und unter anderem Verantwortung für den Aktentransport haben.

Daneben werden fortlaufend in etwa 15 Referendarinnen und Referendare ausgebildet, die dabei unter anderem auch die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft in Hauptverhandlungen vor den Strafrichtern der Amtsgerichte wahrnehmen.

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