Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime)
Zur effektiven Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime) wurden in Niedersachsen insgesamt drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet, zu denen auch die Staatsanwaltschaft Göttingen gehört. Im Rahmen dieser besonderen Zuständigkeitsregelung ist die Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime) der Staatsanwaltschaft Göttingen seit dem 01. Januar 2012 örtlich für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig, d.h. für die Landgerichtsbezirke Braunschweig und Göttingen, zuständig.
Die sachliche Zuständigkeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaften ist begründet, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorhandensein schwerer Computer- oder Internetkriminalität oder IuK-Kriminalität vorliegen. Dies gilt insbesondere für
- Straftaten nach den §§ 202a, 202b, 202c, 263a, 269, 270, 271, 274 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, den §§ 303a, 303b, 348 Strafgesetzbuch, § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, den §§ 106 - 108b Urheberrechtsgesetz und § 42 Bundesdatenschutzgesetz (IuK-Kriminalität im engeren Sinne) sowie Straftaten, bei denen Informations- und Kommunikationstechnik als Mittel oder zur Vorbereitung oder Planung eingesetzt wird (IuK-Kriminalität im weiteren Sinne), wenn zur Strafverfolgung ein besonders hohes Maß an technischem Verständnis oder zur Beweisführung besondere Kenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnologie erforderlich sind.
- die Verfolgung anderer als der unter 1. genannten Straftaten sowie von Ordnungswidrigkeiten, wenn sie Gegenstand desselben Verfahrens sind.
Weitere Verfahren können der Schwerpunktstaatsanwaltschaft gemäß den §§ 145 und 147 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz zugewiesen werden, wenn dies zweckmäßig erscheint.
Die Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität ist sachlich demnach insbesondere zuständig,
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bei bundesweiten Phänomenen mit einer großen Anzahl an Geschädigten und hohen Schäden,
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bei einem gravierenden Einsatz von Schadprogrammen, die in erheblichem Maße Rechner von Geschädigten manipulierten,
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wenn in einem erheblichen Ausmaß internetbasierte Ermittlungen zu führen wären, die die inzwischen alltäglich gewordenen Ermittlungen im Internet aufgrund des Erfordernisses besondere Kenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnologie weit übersteigen.
Aktuelle Informationen zu den Gefahren im Internet sowie zu den vorhandenen Schutzmöglichkeiten finden Sie auf den verlinkten Seiten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik für Bürger.
Über die Gefahren im Internet sowie zu Schutzmöglichkeiten können Sie sich auf folgenden Webseiten informieren: