Niedersachsen klar Logo

Göttinger wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 15.11.2024


Das Amtsgericht Göttingen hat heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen 39 Jahre alten Mann aus Göttingen erlassen. Ihm wird zur Last gelegt, am 4. November um 6:20 Uhr und am 14. November um 8:30 Uhr im 12. bzw. 5. Stock des Wohnkomplexes Maschmühlenweg 6 in Göttingen unter Verwendung von brennbarer Flüssigkeit Brände gelegt zu haben. Das Feuer erlosch in beiden Fällen von alleine. Es entstand Sachschaden in bislang ungeklärter Höhe.

Gegen den Beschuldigten sind beim Amtsgericht Göttingen bereits drei Anklagen wegen Sachbeschädigungen in Göttingen in insgesamt 281 Fällen anhängig. Er ist angeklagt, am 6.10.2023 103 Pkw im Bereich Nelkenwinkel, Rosenwinkel, Pfalz-Grona-Breite, Asternweg und Königsallee zerkratzt zu haben. Des Weiteren wird ihm zur Last gelegt, am 19. April 2024 im Ostviertel in 124 Fällen Kraftfahrzeuge durch Zerkratzen des Lacks beschädigt zu haben, wodurch ein Sachschaden in Höhe von mindestens 124.000 € eingetreten sein soll. Die dritte Anklage bezieht sich auf das Beschädigen von insgesamt 54 Fahrzeugen durch Zerkratzen des Lacks am 6. August im Bereich Springstraße, Am Weendespring und in der Ernst-Fahlbusch-Straße. Hierbei soll ein Sachschaden in Höhe von mindestens 54.000 € eingetreten sein.

Da die Strafprozessordnung eine Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr in Fällen reiner Sachbeschädigungen nicht zulässt, konnte in der Vergangenheit ein Haftbefehl nicht beantragt werden. Dies hat sich nunmehr aufgrund der dem Beschuldigten zur Last gelegten versuchten schweren Brandstiftungen geändert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2024

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Andreas Buick

Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Tel: 0151 12224273

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln