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Haus des Jugendrechts in Göttingen -Kooperationsvereinbarung unterschrieben-

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 10.04.2019


In den Räumen der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde am heutigen Tage im Beisein von der Nds. Justizministerin Barbara Havliza die Kooperationsvereinbarung für ein „Haus des Jugendrechts“ geschlossen. Göttingen ist nach Osnabrück und Salzgitter bereits der dritte Standort in Niedersachsen, an dem eine solche Abrede getroffen wird, die insbesondere zu einer zeitnahen und abgestimmten Reaktion im Jugendstrafverfahren führen soll.

Unterschrieben wurde die Vereinbarung von dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Stefan Studenroth, Polizeipräsident Uwe Lührig, Stadträtin Maria Schmidt für die Stadt Göttingen sowie Kreisrat Marcel Riethig für den Landkreis Göttingen. Anwesend waren zudem der Braunschweiger Generalstaatsanwalt Detlef Rust, für das Niedersächsische Innenministerium der Leitende Kriminaldirektor Dirk Pejril sowie für das Amtsgericht Göttingen dessen stellvertretender Direktor Stefan Scherrer.

Die Errichtung von „Häusern des Jugendrechts“ ist ein wichtiges Justizvorhaben des Koalitionsvertrages der Niedersächsischen Landesregierung (vgl. dazu die Pressemitteilung des MJ vom 14. Januar 2019). An den Standorten Göttingen, Lüneburg, Hannover, Osnabrück und Salzgitter werden die Sachbearbeiter von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Jugendgerichtshilfe und freien Trägern künftig noch enger als bislang zusammenarbeiten, um Jugendkriminalität gemeinsam zu verhüten und zu bekämpfen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen und das Amtsgericht Göttingen haben zur Umsetzung des „Hauses des Jugendrechts“ jeweils eine zusätzliche Stelle erhalten.

Die Niedersächsische Justizministerin Havliza:
„Bei Jugendlichen gilt ganz besonders, dass die Strafe auf dem Fuße folgen muss. Auch in Göttingen wollen wir mit dem „Haus des Jugendrechts“ neue Wege gehen, um die Abläufe in Jugendstrafverfahren zu erleichtern und zu verbessern. Ich freue mich sehr, dass die beteiligten Behörden hier in Göttingen bei diesem wichtigen Thema an einem Strang ziehen.“

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Studenroth:
„Das Haus des Jugendrechts Göttingen“ kann als besondere Bearbeitungsform im Jugendstrafverfahren bezeichnet werden. Durch eine schnelle und passgenaue Einbindung aller beteiligten Institutionen soll der Jugendkriminalität effizient unter Beachtung des Erziehungsgedankens begegnet werden.“

Ein enges Zusammenwirken der beteiligten Institutionen ist neben der zügigen Strafverfolgung noch aus einem weiteren Grund in diesem Jahr von hoher Relevanz. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder ergeben sich erhebliche Änderungen im Jugendgerichtsgesetz. So wird beispielsweise der Bericht der Jugendgerichtshilfe in vielen Fällen früher als bisher zur Verfügung stehen müssen. Der Anwendungsbereich der Pflichtverteidigung wird erweitert, ebenso wie jener der Videoaufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen im Jugendstrafverfahren. Die Standorte der „Häuser des Jugendrechts“ haben mit Blick auf die enge Zusammenarbeit der Beteiligten einen enormen Vorteil bei der Anpassung ihrer Verfahrensabläufe an die zu erwartende Gesetzgebung. Sie können aber auch gleichzeitig Impulsgeber für alle anderen Amtsgerichtsbezirke sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.04.2019

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Andreas Buick

Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Tel: 0551/403-1605

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