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Pkw-Fahrer nach verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Untersuchungshaft

Presseerklärung vom 06.03.2024


Die Staatsanwaltschaft Göttingen führt gegen einen 25jährigen Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung.

Ihm wird zur Last gelegt, mit einem Pkw der Marke BMW am 1.10.2023 die Bürgerstraße in Göttingen mit einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,86 g o/oo befahren zu haben. In einer leichten Rechtskurve geriet das Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem Pkw Audi, in welchem sich ein 31 Jahre alter Mann aus Göttingen befand. Dieser verstarb trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen in der Universitätsklinik Göttingen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Audi gegen ein Fahrzeug der Marke Skoda geschleudert, dessen Fahrer leicht verletzt wurde.

Im Laufe des Ermittlungsverfahrens stellte sich heraus, dass sich der Beschuldigte, der polnischer Staatsangehöriger ist, nicht mehr unter seiner Meldeadresse in Krefeld aufhält. Aus diesem Grunde wurde durch die Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl und kurze Zeit später ein Europäischer Haftbefehl erwirkt, da zu befürchten stand, dass sich der Beschuldigte ins Ausland abgesetzt hat.

Am 04.03.2024 meldete der Beschuldigte sich bei der Polizei in Essen, da er erfahren hatte, dass er von der Polizei gesucht wird. Der Beschuldigte wurde daraufhin festgenommen und dem Amtsgericht Essen vorgeführt, wo ihm der Haftbefehl verkündet wurde. Er befindet sich nunmehr in der Justizvollzugsanstalt Essen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.03.2024

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Andreas Buick

Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Tel: 0151 12224273

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