Niedersachsen klar Logo

Anklageerhebung wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug in Zusammenhang mit Versicherungsprovisionen und Corona-Soforthilfen

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 28.10.2020


Die Abteilung für Wirtschafts- und Umweltstrafsachen der Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen drei Angeschuldigte Göttinger im Alter von 36 bis 47 Jahren Anklage vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen erhoben. Dem 47-jährigen Hauptangeschuldigten, der seit dem 01.07.2020 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Göttingens in Untersuchungshaft sitzt, wird zur Last gelegt, in 99 Fällen, davon in 21 Fällen gemeinsam mit dem weiteren, 36-jährigen Angeschuldigten und in 10 Fällen gemeinsam mit dem ebenfalls Angeschuldigten 43-jährigen, jeweils gewerbsmäßig und als Mitglied einerBande handelnd, in Göttingen und Braunschweig Versicherungen betrogen zu haben.

Um die Betrugstaten zu Lasten der Versicherungen begehen zu können, soll sich der Hauptangeschuldigte ein Netzwerk von Scheinversicherungsnehmern aufgebaut haben, die gegen ein geringes Entgelt zum Teil mehrfach langfristige und hochdotierte Versicherungsverträge, regelmäßig Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,
abschlossen haben sollen, obwohl sie weder zahlungswillig und zum Teil auch nicht zahlungsfähig gewesen seien. Als „Tippgeber“ soll er zwischen September 2017 und Mai 2020 insgesamt 263 Anträge von derartigen Scheinversicherungsnehmern über gutgläubige Versicherungsvertreter, die ihm die Auszahlung der jeweiligen Provision bis zu einer Höhe von 80 Prozent zugesagt hätten, bei Versicherungen eingereicht haben. Bis zur Auszahlung der jeweiligen Provisionssumme seien die derart abgeschlossenen Verträge durch die Angeschuldigten bedient und anschließend von diesen oder der jeweiligen Versicherung – infolge des Zahlungsstopps – gekündigt worden. Der durch die Taten verursachte Schaden der Versicherungen liegt laut Anklageschrift bei insgesamt 341.589 Euro. Während die Versicherungen sich anschließend durch die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegenüber ihren Versicherungsvermittlern jedenfalls zum Teil schadlos halten konnten, erlitten Letztere, die persönlich jeweils in Höhe der vollen Provisionszahlung haften, einen Schaden in Höhe des an die Angeschuldigten ausgezahlten Betrages. Mindestens in einem Fall führte dies zur Insolvenz des Versicherungsvermittlers.

Die Mitangeschuldigten sollen im Laufe des Jahres 2018 der von dem Hauptangeschuldigten geführten Bande beigetreten sein, dann für eine Versicherung als selbstständige Versicherungsvermittler gearbeitet und auf diese Weise – gemeinsam mit dem Hauptangeschuldigten - 100% der Provisionszahlungen kassiert haben. Gegen die übrigen Bandenmitglieder, von denen fünf namentlich bekannt sind, dauern die Ermittlungen noch an.Darüber hinaus werden derzeit gegen etwa 103 Scheinversicherungsnehmer Verfahren wegen Beihilfe zum Betrug und teilweise auch wegen Sozialleistungsbetruges eingeleitet.

Des Weiteren wird dem 47-jährigen Hauptangeschuldigten der gewerbs- und bandenmäßige Subventionsbetrug in 5 Fällen vorgeworfen. Im Zusammenhang mit dem Hilfsprogramm Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige soll er unter Angaben unrichtiger subventionserheblicher Tatsachen in einem Fall unter seinem Namen, in einem weiteren Fall unter dem Namen eines Mitangeschuldigten und in den übrigen drei Fällen jeweils unter dem Namen gesondert verfolgter Beschuldigter Hilfsleistungen beantragt und dadurch zu Unrecht Subventionszahlungen in Höhe von insgesamt 42.500 Euro erlangt haben.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens konnten 16.950 Euro vorläufig gesichert werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2020
zuletzt aktualisiert am:
29.10.2020

Ansprechpartner/in:
Erster Staatsanwalt Dr.Mohamed Bou Sleiman

Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Tel: +49 551 403-1725
Fax: +49 551 403-1633

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln