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81jähriger Mann in Dramfeld getötet – Staatsanwaltschaft Göttingen reicht Antragsschrift im Sicherungsverfahren ein

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 15.08.2025


Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat beim Landgericht Göttingen – Schwurgericht – eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren eingereicht. Sie beschuldigt eine 23 Jahre alte Frau aus Rosdorf, Ortsteil Dramfeld, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 24. Januar 2025 ihren 81jährigen Vermieter getötet zu haben. Vor der Tat soll es einen Streit wegen Mietschulden gegeben haben. Im Verlauf des Streits soll der Vermieter die Treppe ins Erdgeschoss hinuntergestürzt sein und dabei erhebliche Verletzungen erlitten haben. Die Beschuldigte soll sodann mit Tötungswillen unter Verwendung von drei verschiedenen Küchenmessern mindestens neunzehnmal auf verschiedene Bereiche seines Körpers eingestochen haben. Nach den Feststellungen der Rechtsmedizin verstarb der Mann wegen Blutverlustes aufgrund der Vielzahl der Schnitt- und Stichwunden sowie aufgrund eines Lungenkollapses durch Eröffnung der linken Brusthöhle. Aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme eines Sachverständigen ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte aufgrund einer Schizophrenie schuldunfähig war. Als Beweismittel liegen insbesondere Zeugenaussagen, schriftliche Aufzeichnungen der Beschuldigten und auch DNA-Gutachten vor.


Aufgrund eines Europäischen Haftbefehls konnte die Beschuldigte am 3. Februar 2025 durch Polizeikräfte in Janén/Spanien festgenommen werden. Am 11. März 2025 erfolgte die Übergabe der Beschuldigten an die Polizei in Deutschland. Nachdem zunächst Untersuchungshaft in Deutschland angeordnet wurde, erfolgte am 8. Mai 2025 eine Verlegung der Beschuldigten von der JVA Vechta in das Maßregelvollzugszentrum Moringen aufgrund eines Unterbringungsbefehls gemäß § 126 a StPO, weil sich Zweifel an der Schuldfähigkeit der Beschuldigten ergeben hatten.


Ein Hauptverhandlungstermin steht noch nicht fest.


Hinweis: Das Sicherungsverfahren ist eine besondere Verfahrensart innerhalb des Strafrechts, die der selbständigen Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (§ 61 StGB) dient und an Stelle einer Anklageerhebung durchgeführt wird. Ziel des Verfahrens ist vorliegend die Anordnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.08.2025

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Andreas Buick

Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Tel: 0551/403-1605

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