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Anklage wegen Totschlags im Maisfeld erhoben

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 01.04.2022


Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat vor dem Schwurgericht des Landgerichts Göttingen Anklage gegen einen 58 Jahre alten Maßregelpatienten des Maßregelvollzugszentrums Moringen erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, am 25.09.2021 eine ihm bis dahin unbekannte 64-jährige Walkerin in einem Maisfeld in der Gemarkung Northeim mit einem Messer getötet zu haben.

Die Unterbringung des Angeschuldigten war am 19.01.1981 durch das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Northeim angeordnet worden. Der Angeschuldigte hatte im Frühjahr 1980 zunächst einer 22-jährigen Fahrradfahrerin am Ortsausgang Bovenden mit einem Messer einen Stich in den Rücken versetzt. Einige Zeit später hatte er eine ihm ebenfalls unbekannte 27-jährige Fahrradfahrerin vom Fahrrad gestoßen und durch zwei Messerstiche in Brust und Rücken verletzt. Das durch einen Sachverständigen beratende Gericht war dabei davon ausgegangen, dass der Angeschuldigte zu den Tatzeiten eingeschränkt schuldfähig war.

Im Rahmen der Unterbringung wurde dem Angeschuldigten am 14.08.1986 ein Familienurlaub gewährt. Daraufhin stieß der Angeschuldigte eine ihm zuvor unbekannte 45-jährige Fahrradfahrerin im Leinetal auf der Höhe Bovenden vom Fahrrad und stach insgesamt viermal mit einem Messer auf den Oberkörper der Geschädigten ein, wodurch diese lebensgefährlich verletzt wurde. Aufgrund dieser Tat verurteilte das Landgericht Göttingen den Angeschuldigten am 11.12.1987 wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Nachdem der Angeschuldigte im Juli 2004 im Rahmen von Lockerungen jeweils exhibitionistische Handlungen gegenüber ihm unbekannten Frauen begangen hatte, verurteilte ihn das Landgericht Göttingen am 02.11.2005 wegen exhibitionistischer Handlungen in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten.

Seit dem 05.02.2021 befand sich der Angeschuldigte, dem zuvor zahlreiche Lockerungen bewilligt worden waren, in einer Außenwohngruppe des Maßregelvollzugszentrums mit zwei weiteren Patienten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Northeim am 29.09.2021 einen einstweiligen Unterbringungsbefehl erlassen. Der Angeschuldigte befindet sich seither im geschlossenen Vollzug.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.04.2022

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Andreas Buick

Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Tel: +49 551 403-1605
Fax: +49 551 403-1633

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