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Anklageerhebung wegen bandenmäßiger (Tabak-)Steuerhinterziehung mit einem Steuerschaden in Höhe von 533.588 Euro

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 31.03.2021


Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen einen 66-jährigen Mann aus Bovenden sowie gegen einen 48-jährigen Mann aus Bergen (Norwegen) Anklage vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen wegen Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, gemeinschaftlich handelnd als Mitglieder einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Steuerstraftaten verbunden hat, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen und dadurch in großem Ausmaß Steuern verkürzt zu haben.

Die Angeschuldigten sollen zusammen mit einem gesondert verfolgten 38-jährigen in einer dafür angemieteten Produktionsstätte in Hardegsen und an einem anderen unbekannten Ort im Geltungsbereich des Tabaksteuergesetzes ohne behördliche Erlaubnis insgesamt 24.254 kg Wasserpfeifentabak hergestellt haben, ohne dies den Finanzbehörden mitzuteilen. Dieses Vorgehen soll dazu geführt haben, dass die zu entrichtende Tabaksteuer in Höhe von 533.588,00 Euro nicht festgesetzt werden konnte und dementsprechend von den Angeschuldigten nicht entrichtet wurde.

Der Aufenthaltsort des 38-jährigen Beschuldigten ist derzeit unbekannt. Die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen wurden bereits eingeleitet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.03.2021

Ansprechpartner/in:
Erster Staatsanwalt Dr.Mohamed Bou Sleiman

Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Tel: +49 551 403-1725
Fax: +49 551 403-1633

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