Artikel-Informationen
erstellt am:
06.06.2024
Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue
Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Es sind bundesweit strafprozessuale Maßnahmen, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen, durchgeführt worden. In Niedersachsen wurden 5 Objekte durchsucht und dabei elektronische Geräte, wie Computer, Smartphones und Tablets beschlagnahmt.
Unter den strafbaren Postings befinden sich antisemitische, volksverhetzende, ausländerfeindliche und frauenfeindliche Inhalte. Zudem haben die Verfahren das Verwenden von Hakenkreuzen oder anderer NS-Symbolik zum Inhalt. Darüber hinaus wurden Postings verfolgt, in denen Drohungen und Beleidigungen gegen Politiker, Amts- und Mandatsträger ausgesprochen wurden.
Die konsequente Verfolgung von Hass und Hetze im Internet soll aufzeigen, dass strafrechtlich relevante Äußerungen nicht einfach hingenommen, sondern mit strafprozessualen Maßnahmen nachdrücklich verfolgt werden.
Durch Hassbotschaften im Internet wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt.
Polizei und Staatsanwaltschaft können jedoch nur das verfolgen, von dem sie auch Kenntnis haben. Opfer und Zeugen von Hasskriminalität werden deswegen aufgefordert, Hassbotschaften zur Anzeige zu bringen, damit ein solches Verhalten nicht folgenlos bleibt.
Strafanzeigen können bei den Polizeidienststellen vor Ort, bei der Online-Wache der Polizei oder direkt bei der niedersächsischen Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) unter www.hassanzeigen.de erstattet werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.06.2024
Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue
Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen