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Bundesweiter Aktionstag gegen politische Hasspostings am 22. März 2022

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 22.03.2022


Die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen und dem Landeskriminalamt Niedersachsen eingerichteten Zentralstellen zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet haben sich an dem heutigen bundesweiten Aktionstag zur Bekämpfung von politischen Hasspostings beteiligt.

Es sind bundesweit strafprozessuale Maßnahmen, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen, durchgeführt worden. In Niedersachsen wurden 7 Objekte durchsucht und dabei elektronische Geräte, wie Computer, Smartphones und Tablets beschlagnahmt.

Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe stellt. Dabei ist es unerheblich, ob Geschädigte auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene tätig sind: Amts- und Mandatsträger werden von § 188 StGB ungeachtet der politischen Ebene gegen Hasspostings strafrechtlich besonders geschützt. Die Gesetzesnovelle sieht darüber hinaus vor, dass die zuständigen Behörden in besonders gravierenden Fällen öffentlicher Tatbegehung nicht auf Strafanträge der Betroffenen warten müssen, sondern wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amts wegen einschreiten können.

Die Ermittlungen haben Äußerungen auf Social-Media-Plattformen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021 zum Gegenstand. Den Beschuldigten, die sich in der vermeintlichen Anonymität des Internets offenbar sicher fühlten, wird u.a. vorgeworfen, bundesweit bekannte Politikerinnen und Politiker beleidigt zu haben.

Zudem enthalten die Hasspostings irreführende Falschmeldungen und öffentlich dokumentierte Falschzitate, die zur Diffamierung und Diskreditierung der Betroffenen geeignet sind. Geschädigte sind Politikerinnen und Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien.

Die konsequente Verfolgung von Hass und Hetze im Internet soll aufzeigen, dass strafrechtlich relevante Äußerungen nicht einfach hingenommen, sondern mit strafprozessualen Maßnahmen nachdrücklich verfolgt werden.

Durch Hassbotschaften im Internet wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt.

Polizei und Staatsanwaltschaft können jedoch nur das verfolgen, von dem sie auch Kenntnis haben. Opfer und Zeugen von Hasskriminalität werden deswegen aufgefordert, Hassbotschaften zur Anzeige zu bringen, damit ein solches Verhalten nicht folgenlos bleibt.

Strafanzeigen können bei den Polizeidienststellen vor Ort, bei der Online-Wache der Polizei oder direkt bei der niedersächsischen Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) unter www.hassanzeigen.de erstattet werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
04.04.2022

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue

Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Tel: +49 551 403-1604
Fax: +49 551 403-1633

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