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Ein Jahr Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) bei der Staatsanwaltschaft Göttingen

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 01.07.2021


Vor einem Jahr hat die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eingerichtete Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) ihre Arbeit aufgenommen.

Das Ziel der Zentralstelle ist die effektive Verfolgung von Personen, die sich in einer Weise, die gegen das geltende deutsche Strafrecht verstößt, unter Zuhilfenahme des Internets äußern und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnen. Durch diese Form von Hasskriminalität wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt. In einem auf diese Weise verrohten Umfeld kommt es dazu, dass bestimmte Meinungen aus Sorge vor Reaktionen nicht mehr geäußert werden oder sich bestimmte Personengruppen vollständig aus den sozialen Medien zurückziehen. Die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen sagen und sich darüber austauschen zu können, stellt jedoch einen wesentlichen Grundpfeiler unserer Gesellschaft dar, welchen die ZHIN mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt.

In der Zentralstelle wurden bzw. werden seit ihrer Einrichtung zum 1.7.2020 insgesamt 220 Ermittlungsverfahren geführt. Ein Großteil davon betraf Verfahren (insgesamt 133), in denen explizit Amts- und Mandatsträger Opfer von Hasskriminalität im Internet waren. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Verfahren, die rassistische (41) und/oder antisemitische Äußerungen (20) zum Gegenstand haben. Neben Beleidigungsdelikten hatten die Verfahren Tatvorwürfe wie etwa die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), das Billigen von Straftaten (§ 140 StGB) sowie Üble Nachrede (§ 186 StGB) zum Gegenstand. Eine aussagekräftige Statistik über den Ausgang dieser Verfahren liegt noch nicht vor, da ein Großteil dieser Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

Über ihren Auftrag zur Strafverfolgung hinaus ist die ZHIN zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus diesem Bereich für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden Niedersachsens, etwa bei der grundsätzlichen strafrechtlichen Bewertung einschlägiger Hassbotschaften.

Mit einem Fortbildungsprogramm der ZHIN, das im kommenden Jahr noch weiter ausgebaut werden wird, werden Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte für das Thema der Hasskriminalität weiter sensibilisiert und hinsichtlich der rechtlichen aber auch technischen Besonderheiten bei der Bearbeitung einschlägiger Fälle geschult.

Durch ihre Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen zahlreicher Projekte leisten die Mitarbeiter*innen der ZHIN einen Beitrag zur Prävention gegen Hass und Hetze im Netz.

Justizministerin Barbara Havliza äußert sich ein Jahr nach der Errichtung der Zentralstelle wie folgt: „Hass im Internet hat nichts mit Meinungsfreiheit oder Debattenkultur zu tun. Diese sollen durch die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet geschützt werden. Wer im Netz kontroverse Ansichten vertritt, darf nicht mit üblen Beleidigungen oder gar Bedrohungen überzogen werden. Und wenn es doch passiert, dann brauchen wir Spezialisten. Diese Strafverfolger müssen für ihre Arbeit auch hohes technisches Verständnis mitbringen. Und sie müssen die rechtlich oft schwierigen Abgrenzungen zwischen legitimen und strafbaren Äußerungen vornehmen können. Dieser wichtigen Aufgabe widmet sich die Zentralstelle in Göttingen seit einem Jahr mit voller Kraft.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.07.2021

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue

Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Tel: +49 551 403-1604
Fax: +49 551 403-1633

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