Artikel-Informationen
erstellt am:
21.05.2025
Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Andreas Buick
Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Tel: 0551/403-1605
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Nachdem ein Mann am 18.12.2024 auf den Zietenterrassen im Göttinger Stadtteil Geismar durch polizeilichen Schusswaffengebrauch zu Tode gekommen war, wurde zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen die eingesetzten Beamten eingeleitet.
Aufgrund der gesicherten Bodycam-Videos sowie von Zeugenaussagen ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon auszugehen, dass der später Getötete die Beamten wiederholt mit einem Messer angegriffen hat. Trotz deren defensiven Verhaltens und mehrfacher Aufforderung, das Messer wegzulegen und auch in Ansehung der Androhung des Schusswaffengebrauchs hat der später Getötete offenbar aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht von den Beamten abgelassen.
In der dadurch verursachten Notwehrsituation hat einer der Beamten insgesamt vier Schüsse abgegeben. Bei einem soll es sich um einen Warnschuss gehandelt haben, die drei anderen trafen den Körper.
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erstellt am:
21.05.2025
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Oberstaatsanwalt Andreas Buick
Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
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37073 Göttingen
Tel: 0551/403-1605