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Anklageerhebung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 11.01.2021


Die Abteilung für Wirtschafts- und Umweltstrafsachen der Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen einen Mann aus Göttingen Anklage vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Göttingen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 erhoben. Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Kenntnis seiner Infizierung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 Örtlichkeiten aufgesucht zu haben, in denen sich auch andere Menschen aufhielten. Hierdurch habe er versucht, andere Personen durch die Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen körperlich zu misshandeln und an ihrer Gesundheit zu schädigen.

Der Angeschuldigte soll im Mai 2020 positiv auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet worden sein, sodass der Fachbereich Gesundheit für die Stadt und den Landkreis Göttingen zunächst mündlich am 19.05.2020 und dann auch schriftlich am 20.05.2020 bis einschließlich zum 31.05.2020 eine sofort vollziehbare sog. häusliche Quarantäne gemäß § 30 Abs. 1 S. 2 Infektionsschutzgesetz angeordnet hatte. Diese soll der Angeschuldigte mehrfach ignoriert und unter anderem am 27.05.2020 und 29.05.2020 in einem Fitnessstudio in Göttingen trainiert haben. Dabei soll er von Mitarbeitern der Stadt Göttingen erkannt worden sein. Das Corona-Virus Sars-CoV-2 kann eine Erkrankung der Atemwege bis hin zu einer schweren und tödlichen Lungenentzündung auslösen, nämlich die sog. Corona Virus Disease 2019 (COVID-19). Der Fall-Verstorbenen-Anteil bei SARS-CoV-2 liegt laut RKI bei Erkrankten bis etwa 50 Jahren unter 0,1%, steigt ab 50 Jahren zunehmend an und liegt bei Personen über 80 Jahren häufig über 10%. Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion und Aerosole übertragen. Gerade bei sportlicher Betätigung mit einer erhöhten Atmung werden viele Aerosole ausgestoßen, sodass es hierbei zu sog. Superspreading-Events kommt. Da der Angeschuldigte trotz Absonderung in die Quarantäne und damit in Kenntnis der Gefährlichkeit des Corona-Virus SARS-CoV-2 gleichwohl im Fitnessstudio trainiert haben soll, wirft ihm die Anklage vor, eine Infektion anderer Mitglieder mit dem Virus und eine schwere Erkrankung mindestens billigend in Kauf genommen zu haben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.01.2021
zuletzt aktualisiert am:
12.01.2021

Ansprechpartner/in:
Erster Staatsanwalt Dr.Mohamed Bou Sleiman

Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Tel: +49 551 403-1725
Fax: +49 551 403-1633

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