Artikel-Informationen
erstellt am:
15.01.2026
Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Andreas Buick
Staatsanwaltschaft Göttingen
Pressesprecher
Waageplatz 7
37073 Göttingen
Tel: 0551/403-1605
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen einen 31jährigen Mann wegen Totschlags eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren beim Landgericht – Schwurgericht – in Göttingen eingereicht. Ihm wird zur Last gelegt, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 11.08.2025 im Bahnhof Friedland eine 16jährige Auszubildende getötet zu haben (vgl. Pressemitteilung vom 29.08.2025). Während die 16jährige am Bahnsteig auf ihren Zug wartete und telefonierte, soll der Angeschuldigte sie plötzlich und unerwartet – mutmaßlich durch Schubsen – zu Boden gebracht haben, während ein Güterzug mit 100 km/h vorbeifuhr. Hierdurch soll die Geschädigte mit dem Zug kollidiert sein. Durch den Anstoß erlitt sie tödliche Verletzungen, die der 31jährige zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Aufgrund einer bei dem Beschuldigten diagnostizierten Schizophrenie soll er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein. Aus diesem Grunde wurde von der Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben, sondern eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren gestellt.
Nachdem sich der Tatverdacht gegen den Beschuldigten verdichtet hatte, wurde er am 29.08.2025 vorläufig festgenommen. Er befindet sich seither aufgrund des Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Göttingen im Maßregelvollzugszentrum Moringen.
Der Bundeszentralregisterauszug des Beschuldigten weist eine Eintragung auf. Er wurde am 14.11.2024 vom Amtsgericht Einbeck wegen einer exhibitionistischen Handlung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 € verurteilt.
Hinweis:
Eine Anklage setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Anklageerhebung davon auszugehen ist, dass ein Beschuldigter schuldhaft eine Straftat begangen hat. Wenn indes von einer Schuldunfähigkeit auszugehen ist, kann ein Sicherungsverfahren durchgeführt werden, wenn anstatt einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt. An die Stelle der Anklageschrift tritt im Sicherungsverfahren eine Antragsschrift der Staatsanwaltschaft.
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erstellt am:
15.01.2026
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Oberstaatsanwalt Andreas Buick
Staatsanwaltschaft Göttingen
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